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Das neue BilMoG verschärft die Situation.
Sie haben Pensionsrückstellungen in der Bilanz! Diese stellen handelsbilanziell quasi Fremdkapital dar und sind bezogen auf die Bilanzsumme oft ein beachtlicher Posten.

Wir stellen uns bei Ihnen mit unseren Netzwerkpartnern als bundesweit arbeitender Spezialist für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmen vor.

Unsere Herangehensweise an die Problematik ist stets konzeptionell und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten der bestehenden Pensionszusage.
Versicherungstechnische Lösungsansätze sind auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht das Ziel.

Wenn für Sie folgende Kriterien eine ausreichende Bedeutung haben,

schlagen wir Ihnen vor, daß Sie sich mit uns kurzfristig bei Ihnen oder bei uns treffen.

Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.


Wir haben die Lösung für

Profitieren Sie von unserem Expertenteam. Kontaktieren Sie uns.

Mehr Informationen (Besonderheiten des GGF)>> [3.617 KB]
(Diese Datei besteht aus mehreren Seite. Bitte haben Sie etwas Geduld.)

Folgen des Verzichts einer Pensionszusage>> [81 KB]