Das neue BilMoG verschärft die Situation.
Sie haben Pensionsrückstellungen in der Bilanz! Diese stellen handelsbilanziell quasi Fremdkapital dar und sind bezogen auf die Bilanzsumme oft ein beachtlicher Posten.
Wir stellen uns bei Ihnen mit unseren Netzwerkpartnern als bundesweit arbeitender Spezialist für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmen vor.
Unsere Herangehensweise an die Problematik ist stets konzeptionell und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten der bestehenden Pensionszusage.
Versicherungstechnische Lösungsansätze sind auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht das Ziel.
Wenn für Sie folgende Kriterien eine ausreichende Bedeutung haben,
- Sie wollen Ihre Rückstellungen steuerneutral und liquiditätsschonend herauslösen,
- Sie möchten die Steuer-/Handelsbilanz von Finanz- und Bilanzrisiken befreien,
- es ist Ihnen wichtig Ihre Unternehmenskennzahlen zu verbessern,
- es ist Ihnen bedeutsam , die “Altlasten“ der Zusage aus verändertem Recht zu korrigieren,
- Sie wollen die Unternehmensnachfolge sicher und frei von den Belastungen der Pensionszusage ermöglichen,
- Sie wollen eine „echte“ Insolvenzfestigkeit Ihrer Versorgungsansprüche,
schlagen wir Ihnen vor, daß Sie sich mit uns kurzfristig bei Ihnen oder bei uns treffen.
Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.
Wir haben die Lösung für
- GGF
- Steuerberater
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- Berater
Profitieren Sie von unserem Expertenteam. Kontaktieren Sie uns.
Mehr Informationen (Besonderheiten des GGF)>> [3.617 KB]
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Folgen des Verzichts einer Pensionszusage>> [81 KB]
